Was Schädlingsbekämpfung in Zürich kostet
Alle Richtpreise offen auf einer Seite — nicht erst auf Nachfrage. Der Richtpreis deckt den Standardfall inklusive Anfahrt im Grossraum Zürich. Die verbindliche Offerte erhalten Sie nach der kostenlosen Einschätzung und immer, bevor wir anfangen.
Alle Beträge in Schweizer Franken, exkl. MWST. Richtpreise sind unverbindliche Orientierungswerte im Sinne von Art. 3 UWG; massgeblich ist ausschliesslich die individuelle Offerte nach einer Einschätzung vor Ort oder am Telefon.
Im Richtpreis enthalten
- Telefonische Ersteinschätzung
- Anfahrt im Grossraum Zürich
- Verbindliche Offerte vor Arbeitsbeginn
- Fachgerechte Entsorgung des Materials
- Nachkontrolle bei Ratten, Mäusen und Bettwanzen
- Kurzdokumentation des Einsatzes auf Wunsch
Was den Preis erhöhen kann
- Behandlung mehrerer Wohneinheiten oder Stockwerke
- Schwer zugängliche Nester (Hebebühne, Gerüst, Absturzsicherung)
- Zusätzliche Behandlungsdurchgänge bei sehr starkem Befall
- Bauliche Abdichtung mit erheblichem Materialaufwand
- Einsätze ausserhalb der regulären Erreichbarkeitszeiten
Jeder dieser Punkte wird vor Arbeitsbeginn besprochen und in der Offerte ausgewiesen. Es gibt bei uns keine Überraschung auf der Rechnung.
Fragen rund um den Preis
Was kostet ein Einsatz — und kommen Anfahrtskosten dazu?
Auf jeder Leistungsseite finden Sie einen Richtpreis, der den Standardfall abdeckt. Im Grossraum Zürich ist die Anfahrt in diesem Richtpreis enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen nur bei aussergewöhnlichem Aufwand — etwa grossflächigem Befall, schwer zugänglichen Nestern oder mehreren Behandlungsdurchgängen. Den definitiven Preis nennen wir Ihnen vor Arbeitsbeginn als verbindliche Offerte, nie erst auf der Rechnung.
Ich bin Mieter — wer bezahlt die Schädlingsbekämpfung?
In der Schweiz gilt ein Schädlingsbefall in der Regel als Mangel an der Mietsache, für dessen Behebung die Vermieterschaft aufkommt — ausser der Befall wurde durch den Mieter verschuldet. Melden Sie den Befall deshalb umgehend schriftlich der Verwaltung; unterlassene Meldung kann Ihre Ansprüche gefährden. Wir stellen die Rechnung auf Wunsch direkt an die Verwaltung oder die Eigentümerschaft aus und liefern eine Dokumentation, die Sie dort einreichen können. Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Was passiert, wenn der Befall zurückkommt?
Bei Ratten, Mäusen und Bettwanzen ist eine Nachkontrolle fester Bestandteil unserer Behandlung — gerade dort entscheidet die zweite Kontrolle darüber, ob das Problem wirklich weg ist. Zeigt sich dabei noch Aktivität, behandeln wir im Rahmen des vereinbarten Auftrags nach. Bei einem neuen, unabhängigen Befall zu einem späteren Zeitpunkt handelt es sich um einen neuen Auftrag; wir sagen Ihnen offen, welcher Fall vorliegt.
Wie kann ich bezahlen?
Sie erhalten nach dem Einsatz eine Rechnung mit QR-Zahlteil, zahlbar innert 30 Tagen. Für Privatkunden ist auch Barzahlung vor Ort möglich. Für Geschäftskunden und Verwaltungen rechnen wir auf Wunsch periodisch oder pro Objekt ab.
Lieber einen konkreten Preis für Ihren Fall?
Schildern Sie uns kurz, was Sie beobachtet haben — Sie erhalten eine Einschätzung und einen Richtpreis, kostenlos und unverbindlich.