Marder vertreiben in Zürich
Steinmarder suchen sich gerne Dachböden und Motorräume als Rückzugsort. Da Marder in der Schweiz jagdrechtlich geschützt sind, arbeiten wir ausschliesslich mit legalen Vergrämungs- und Abdichtungsmethoden statt mit Fallen.
Woran Sie es erkennen
- Nagespuren oder durchgebissene Kabel im Motorraum
- Poltergeräusche im Dachstock, meist in der Dämmerung
- Unangenehmer Geruch durch Kot- oder Urinspuren auf dem Estrich
Unser Vorgehen
- 1Lokalisierung des Zugangswegs zu Dachstock oder Motorraum
- 2Einsatz von Duft- und Geräuschvergrämung sowie baulicher Abdichtung
- 3Empfehlung geeigneter Schutzmassnahmen für Kabel und Dämmung
- 4Kontrolle, ob die Vergrämung nachhaltig wirkt
Wir setzen keine Fallen ein, die dem Tier schaden — Steinmarder unterliegen in der Schweiz der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und dürfen nur vergrämt, nicht getötet werden.
Marder: Was Kunden wissen wollen
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Eine telefonische Ersteinschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Stunden während unserer Erreichbarkeitszeiten. Bei Wespen- und Hornissennestern sowie akutem Ratten- oder Bettwanzenbefall bemühen wir uns um einen Termin innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Für nicht dringende Anliegen vereinbaren wir einen Termin, der Ihnen zeitlich passt.
Was kostet ein Einsatz — und kommen Anfahrtskosten dazu?
Auf jeder Leistungsseite finden Sie einen Richtpreis, der den Standardfall abdeckt. Im Grossraum Zürich ist die Anfahrt in diesem Richtpreis enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen nur bei aussergewöhnlichem Aufwand — etwa grossflächigem Befall, schwer zugänglichen Nestern oder mehreren Behandlungsdurchgängen. Den definitiven Preis nennen wir Ihnen vor Arbeitsbeginn als verbindliche Offerte, nie erst auf der Rechnung.
Ist die Behandlung sicher für Kinder und Haustiere?
Das ist unser wichtigstes Auswahlkriterium bei der Methode. Wo immer es fachlich vertretbar ist, arbeiten wir mit Wärmebehandlung, mechanischen Fallen, gesicherten Köderstationen und baulicher Abdichtung statt mit grossflächigen Sprühmitteln. Wenn ein Biozidprodukt nötig ist, verwenden wir ausschliesslich in der Schweiz zugelassene Mittel und sagen Ihnen vorher genau, welche Räume wie lange nicht betreten werden dürfen.
Muss ich für die Behandlung aus der Wohnung ausziehen?
In den allermeisten Fällen nicht. Bei den meisten Behandlungen können Sie die Wohnung noch am selben Tag wieder normal nutzen. Eine Ausnahme ist die Wärmebehandlung gegen Bettwanzen: Dort ist der betroffene Raum für mehrere Stunden nicht nutzbar. Wir sagen Ihnen bei der Terminvereinbarung, mit welcher Einschränkung Sie konkret rechnen müssen.
Merken meine Nachbarn oder Gäste, dass Sie da waren?
Nur wenn Sie es möchten. Auf Wunsch kommen wir mit unbeschrifteten Fahrzeugen und ohne auffällige Arbeitskleidung. Gerade für Restaurants, Hotels, Arztpraxen und Mehrfamilienhäuser ist Diskretion ein zentraler Teil unserer Arbeit — ein Schädlingsbefall ist kein Hygieneversagen, sondern passiert in jedem Gebäude.
Weitere Leistungen
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